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Regeste

Art. 37 Abs. 2, Art. 118 Abs. 4 UVG; Art. 21 Abs. 1, Art. 82 Abs. 1 ATSG: Leistungskürzung; Übergangsrecht.
Unter Art. 37 Abs. 2 UVG in der bis 31. Dezember 1998 gültig gewesenen Fassung erfolgte Kürzungen von Leistungen der Unfallversicherung, insbesondere Invalidenrenten, bleiben auch nach In-Kraft-Treten des ATSG bestehen. Art. 118 Abs. 4 UVG geht Art. 82 Abs. 1 Satz 2 ATSG vor. (Erw. 2)

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Artikel: Art. 37 Abs. 2, Art. 118 Abs. 4 UVG, Art. 21 Abs. 1, Art. 82 Abs. 1 ATSG, Art. 118 Abs. 4 UVG, Art. 82 Abs. 1 Satz 2 ATSG