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Regeste

Zulässigkeit einer Mietzinserhöhung nach der absoluten Methode bei der Vermietung von vergünstigten Wohnungen durch das Gemeinwesen.
Das Gemeinwesen, das subventionierte Wohnungen vermietet, ist berechtigt, auch ohne Vorbehalt in der früheren Mietzinsgestaltung die Mietzinse nach der absoluten Berechnungsmethode ans marktkonforme Niveau anzupassen (E. 2).