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Regeste a

Art. 7 Abs. 2 und Art. 17 Abs. 1 IVG; Art. 21 Abs. 4 und Art. 28 Abs. 1 ATSG; Abbruch einer Umschulungsmassnahme der Invalidenversicherung.
Ohne stichhaltigen Grund - wie beispielsweise eine Verletzung der Mitwirkungspflicht - darf die Invalidenversicherung eine zugesprochene Umschulung nicht von sich aus vorzeitig beenden (E. 6).

Regeste b

Art. 17 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 und Art. 6 IVG; Art. 17bis IVV; Anspruch auf Taggelder der Invalidenversicherung.
Die Umschulungsmassnahme in Gestalt eines ausserhalb der Arbeitszeiten stattfindenden Lehrgangs verschafft keinen Taggeldanspruch (E. 7.2).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 7 Abs. 2 und Art. 17 Abs. 1 IVG, Art. 21 Abs. 4 und Art. 28 Abs. 1 ATSG, Art. 17 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 und Art. 6 IVG, Art. 17bis IVV

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