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Regeste

Verurteilung wegen Missachtung einer auf einer mangelhaften Verfügung beruhenden Geschwindigkeitsbeschränkung.
Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen betreffend fehlerhafte Verwaltungsakte ist die auf einer mangelhaften Verfügung beruhende Geschwindigkeitsbeschränkung verbindlich, wenn die Verfügung nicht nichtig, sondern bloss anfechtbar und innert Frist nicht angefochten worden ist.
Eine Verfügung ist nur dann nichtig, wenn der ihr anhaftende Mangel besonders schwer ist, wenn er leicht erkennbar ist und wenn zudem die Rechtssicherheit durch die Annahme der Nichtigkeit nicht ernsthaft gefährdet wird. Die letztgenannte dieser drei kumulativen Voraussetzungen ist in der Regel im Bereich der Strassensignalisation nicht erfüllt.