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Regeste

Art. 177 StGB; Beschimpfung einer Kollektivgesellschaft.
Eine Kollektivgesellschaft kann Trägerin der Ehre und damit im Ehrverletzungsprozess aktivlegitimiert sein (E. 2a).
Juristische Personen und die Kollektivgesellschaft sind auch bei Beschimpfungen, die nur ihnen gegenüber erhoben wurden, aktivlegitimiert (E. 2b).

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Referenzen

Artikel: Art. 177 StGB