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Regeste

Art. 32, 220 StGB, Art. 2 ZGB. Entziehen und Vorenthalten von Unmündigen.
1. Der Elternteil, dem das Besuchsrecht verkürzt wurde, ist nicht berechtigt, den Ausfall eigenmächtig zu kompensieren (E. 1a).
2. Die eigenmächtige Überschreitung des Besuchsrechts schliesst Straflosigkeit wegen erlaubter Selbsthilfe aus (E. 2).
3. Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Strafantragsrechts. Voraussetzungen (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 32, 220 StGB, Art. 2 ZGB