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Regeste

Art. 268 Ziff. 1 Satz 2 BStP.
Gegen ein Urteil des Polizeigerichts des Kantons Glarus ist die Nichtigkeitsbeschwerde auch dann nicht zulässig, wenn dem Entscheid eine Strafverfügung des Gerichtspräsidenten vorausgegangen ist.

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Artikel: Art. 268 Ziff. 1 Satz 2 BStP