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Regeste

Irrtum (Art. 23 ff. OR).
1. Ob eine Partei sich in einem Irrtum befunden habe, ist Tatfrage (Erw. 1).
2. Grundlagenirrtum (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR). Irrtum über eine Eigenschaft der Kaufsache (Überbaubarkeit des gekauften Grundstücks), die vom Käufer als notwendige Grundlage des Vertrages betrachtet wurde und nach Treu und Glauben im Geschäftsverkehr als solche betrachtet werden durfte. Unter welchen Voraussetzungen verbietet die Wegbedingung der Gewährleistung dem Käufer, das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft als notwendige Grundlage des Vertrages anzusehen? (Erw. 2).
3. Geltendmachung des Irrtums gegen Treu und Glauben? (Art. 25 Abs. 1 OR). (Erw.3).

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Referenzen

Artikel: Art. 23 ff. OR, Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR, Art. 25 Abs. 1 OR