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Regeste

Art. 9 BV; Verdacht auf sexuellen Kindsmissbrauch; Begutachtung.
Für die Abklärung des Wahrheitsgehalts von kindlichen Zeugenaussagen bei Verdacht auf sexuellen Kindsmissbrauch bestehen fachliche Standards (E. 2).
Methodische Grundlagen der aussagepsychologischen Begutachtung (E. 2 und 3).

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Artikel: Art. 9 BV