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Regeste

Art. 10 Abs. 1 und Art. 21 IVG, Art. 4 HVA.
Das Hilfsmittelbegehren ist im Rahmen des Art. 10 Abs. 1 IVG als rechtzeitig zu erachten, wenn es bis Ende des Monats geltend gemacht wird, in welchem das für den Anspruch auf die Altersrente massgebende Altersjahr vollendet wird (Änderung der Rechtsprechung).

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Referenzen

Artikel: Art. 10 Abs. 1 und Art. 21 IVG, Art. 4 HVA