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Regeste

Art. 8 EMRK, Art. 264 ff., 269 ff. ZGB; Anfechtung der Adoption.
Die Adoption kann nur durch Anfechtung oder neue Adoption aufgehoben werden. Voraussetzungen und Gründe zur Anfechtung der Adoption (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 8 EMRK, Art. 264 ff., 269 ff. ZGB