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Regeste

Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 und 3 StGB; Verwahrung geistig Abnormer.
1. Schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit (Erw. 2).
2. Notwendigkeit der Verwahrung; Bedeutung des Gutachtens (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 und 3 StGB