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Regeste

Art. 140 Ziff. 1 Abs. 2 StGB.
Begeht der Borger eine Veruntreuung, wenn er das Darlehen nicht zu dem vereinbarten Zwecke verwendet?

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 140 Ziff. 1 Abs. 2 StGB

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