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Regeste

Beamtenrecht; Gewaltentrennung, Rechtsgleichheit.
Überschreitung der Verordnungsbefugnis durch den Landrat? (E. 3)
Kein Anspruch auf absolute Rechtsgleichheit (E.4b).
Teuerungsanpassung durch monatliche Ausgleichung verbunden mit jährlich einmaliger Nachzahlung; der Anspruch auf Nachzahlung kann jedenfalls davon abhängig gemacht werden, dass der Beamte am Ende des für die Berechnung derselben massgeblichen Zeitabschnitts noch im Dienst steht (E. 4d).
Die Treueprämie weist die gleichen Merkmale auf wie die Gratifikation, weshalb sie an die Voraussetzung geknüpft werden kann, dass der Beamte am Jahresende noch im Staatsdienst steht (E. 5).