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Regeste

Rechtsvorschlag in der Wechselbetreibung; Hinterlegung der Forderungssumme (Art. 182 Ziff. 4 SchKG).
Es ist nicht willkürlich, wenn der Richter nicht kotierte Obligationen ohne festen Kurswert nicht als genügende Hinterlage im Sinne von Art. 182 Ziff. 4 SchKG anerkannt und wenn er dem Schuldner, der bereits im Genuss einer kurzen Hinterlegungsfrist war, nicht noch eine Nachfrist zur Beibringung einer solchen Hinterlage ansetzt.

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Referenzen

Artikel: Art. 182 Ziff. 4 SchKG