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Regeste

1. Art. 100 lit. f OG, "Verfügungen auf dem Gebiete der Strafverfolgung". Solche sind Entscheide, mit denen die Militärbehörden gemäss Art. 32 Ziff. 3 MStG den bedingten Strafvollzug widerrufen (Erw. 1, 2).
2. Art. 32 Ziff. 3 Abs. 2 MStG. Begriff des besonders leichten Falles (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 100 lit. f OG, Art. 32 Ziff. 3 MStG, Art. 32 Ziff. 3 Abs. 2 MStG