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Regeste

Art. 103 lit. c. OG i.V.m. Art. 12 NHG.
1. Anerkennung der Legitimation der Stiftung World Wildlife Fund (Schweiz) zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde (E. 2).
2. Die Legitimation zur Anfechtung einer Verfügung gibt den zur Beschwerde berechtigten Vereinigungen keinen Anspruch auf den Erlass neuer erstinstanzlicher Verfügungen (E. 2a bis c).
Art. 43 WRG; Art. 24 bis 26 FG. Schutz wohlerworbener Rechte bei der Erteilung fischereirechtlicher Bewilligungen.
1. Grundsatz (Zusammenfassung des Urteils vom 17. Juni 1981, BGE 107 Ib 148 ff.; E. 5a).
2. Auseinandersetzung mit der Kritik (E. 5b).
3. Inhalt von Art. 26 FG (E. 6).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 107 IB 148

Artikel: Art. 12 NHG, Art. 43 WRG, Art. 26 FG