Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 620 Abs. 1 ZGB; bäuerliches Erbrecht.
Dem Begehren einer 76jährigen Frau um Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes nach Art. 620 ZGB kann nicht entsprochen werden, wenn die Bewerberin seit mehr als 20 Jahren keinen bäuerlichen Betrieb mehr geführt hat und ihr die Fähigkeit abgesprochen werden muss, die betriebliche Einheit der an mehrere Landwirte verpachteten Parzellen wiederherzustellen und den seit Jahren stillgelegten Betrieb wieder seiner eigentlichen Zweckbestimmung zuzuführen.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 620 Abs. 1 ZGB, Art. 620 ZGB