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Regeste

Art. 30 AHVG, 51 Abs. 3 AHVV und 29bis IVV.
Berechnung der Invalidenrente, die einem Versicherten zukommt, der schon früher eine solche Rente bezog, welche aber nach Abschluss eines Revisionsverfahrens aufgehoben worden war.

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Referenzen

Artikel: Art. 30 AHVG