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Regeste

Bauhandwerkerpfandrecht.
Klage gegen den vorgehenden Pfandgläubiger gemäss Art. 841 ZGB.
Was ist im Falle der Reparatur oder des Umbaus eines bereits bestehenden Gebäudes unter dem "den Wert des Bodens übersteigenden Verwertungsanteil" der vorgehenden Pfandgläubiger zu verstehen? Erkennbare Benachteiligung der Bauhandwerker? Berechnung der Entschädigung.

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Referenzen

Artikel: Art. 841 ZGB