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Regeste

Enteignung von Nachbarrechten. Ersatz des durch Bahnbauarbeiten verursachten Schadens.
Die für Beeinträchtigungen durch Schienen- und Strassenverkehr geltenden Regeln lassen sich nicht auf Immissionen aus Bauarbeiten übertragen. Mangels eines feststehenden Beurteilungsschemas für die Störwirkung von Baustellen ist abzuklären, ob die Immissionen im Sinne von Art. 684 ZGB übermässig seien, d.h. ob sie über die Grenzen dessen hinausgingen, was nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch den Nachbarn zugemutet werden kann (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 684 ZGB