Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 38 BEHG, Art. 35 Abs. 2 BEHG und Art. 34 BEHG, Art. 103 lit. a OG, Art. 6 VwVG, Art. 23 Abs. 4 BankG, Art. 12 lit. a Ziff. 4 EBK-GebV; Amtshilfe an das deutsche Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe), Kostenpflicht der Bank.
Die Eidgenössische Bankenkommission kann die Herausgabe der für die Amtshilfe erforderlichen Informationen im Auskunftsverfahren durch eine förmliche (Zwischen-)Verfügung erzwingen (E. 3a).
Da die Bank den Amtshilfeentscheid mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechten kann, verliert sie - eine ausdrückliche Abstandserklärung vorbehalten - ihre Parteistellung im anschliessenden Übermittlungsverfahren nicht, weshalb ihr gestützt auf Art. 12 lit. a Ziff. 4 EBK-GebV Kosten auferlegt werden können (E. 3b u. 4).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 12 lit. a Ziff. 4 EBK-GebV, Art. 38 BEHG, Art. 35 Abs. 2 BEHG, Art. 34 BEHG mehr...