Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 45 ZSG und Art. 62 ZSV; Verfahren zur Einteilung in den Zivilschutz.
Weil ein Stellungsverfahren im Zivilschutz nicht vorgesehen ist, besteht auch keine Stellungspflicht (Erw. 4 c).
Art. 4 ZSG und Art. 51 ff. ZSV; Aufgebot zum Zivilschutzdienst.
1. Ein Aufgebot zu einer Schutzdienstleistung ist nur rechtsgültig, wenn es sich an einen bereits im Zivilschutzdienst eingeteilten Adressaten richtet (Erw. 5).
2. Die Aufforderung zum Erscheinen vor die sanitarische Untersuchungskommission im Beschwerdeverfahren über die Eingliederung im Zivilschutz ist nicht als Aufgebot zu betrachten (Erw. 4 b).
Art. 84 Ziff. 1 ZSG und Art. 65 ZSV; Sanktion und Einteilungsentscheid.
Wer als der allgemeinen Schutzdienstpflicht unterworfen einer solchen Aufforderung keine Folge leistet, macht sich nicht strafbar; die Zivilschutzstelle entscheidet dann zusammen mit den Ärzten auf Grund der Akten (Erw. 4 c).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 45 ZSG, Art. 62 ZSV, Art. 4 ZSG, Art. 51 ff. ZSV mehr...