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Regeste

Eigenhändige letztwillige Verfügung; führt die inhaltlich unrichtige Angabe von Ort, Jahr, Monat und Tag der Errichtung auf Klage hin zur Ungültigkeit des Testaments (Art. 505 Abs. 1, 520 ZGB)?
Übersicht über die bisherige Rechtsprechung (E. 3), die Kritik seitens der Lehre und die Entwicklung im Ausland (E. 4 und 5).
Ermittlung des richtigen Errichtungsortes durch Auslegung des Verfügungsinhaltes (E. 6); ausserhalb der Urkunde liegende Sachumstände dürfen hiezu - wie bisher - beigezogen werden (E. 3 und 6).
Anwendbarkeit des "favor testamenti" auf Inhalt und Form letztwilliger Verfügungen (E. 7b, c).
Zweck der Angabe von Errichtungsort und -zeit im Sinne von Art. 505 Abs. 1 ZGB (E. 6 und 7d).
Voraussetzungen, unter denen ein formell vollständiges, aber inhaltlich unrichtiges Datum nicht zur Ungültigkeit des Testaments führen soll (E. 7c und d; Änderung der Rechtsprechung).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 505 Abs. 1, 520 ZGB, Art. 505 Abs. 1 ZGB