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Regeste

Betreibung auf Pfandverwertung. Frist für das Verwertungsbegehren (Art. 154 SchKG).
Die gerichtliche Klage (Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren oder Rechtsöffnungsstreit) hemmt nur den Lauf der Maximalfrist, nicht auch der Minimalfrist für das Begehren um Verwertung des Grundpfandes.

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Referenzen

Artikel: Art. 154 SchKG