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Regeste

Art. 189 Abs. 2 und 190 Abs. 2 StGB in Verbindung mit Art. 28 StGB; Art. 181 StGB; sexuelle Nötigung und Vergewaltigung in der Ehe; Strafantrag.
Kann eine Vergewaltigung oder eine sexuelle Nötigung, begangen gegenüber dem Ehegatten, mangels Strafantrags nicht verfolgt werden, darf insoweit nicht wegen Nötigung bestraft werden.

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Referenzen

Artikel: Art. 28 StGB, Art. 181 StGB