Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

1. Art. 30 Abs. 1 Vo über das Strafregister. Begriff der kantonalen Strafkontrollen (Erw. 1).
2. Art. 49 Ziff. 4 StGB.
a) Gilt auch für die in kantonale Strafkontrollen einzutragenden Bussen wegen bundesrechtlicher Übertretungen (Erw. 2).
b) Pflicht des Richters, die Anwendbarkeit dieser Bestimmung von Amtes wegen zu prüfen (Erw. 3).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 49 Ziff. 4 StGB