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Regeste

Anfechtung von Zonenplänen.
Zulässiges Rechtsmittel: Staatsrechtliche Beschwerde, auch wenn die Verletzung der Planungsgrundsätze des Art. 3 RPG behauptet wird (E. 1).
Legitimation des Nachbarn (Art. 88 OG). Der Nachbar ist nicht befugt, die Verletzung von Bestimmungen zu rügen, die den Schutz allgemeiner öffentlicher Interessen und nicht speziell auch den Schutz des Nachbarn bezwecken. Dies trifft für die Vorschriften über die Änderung von Zonenplänen bei erheblicher Veränderung der Verhältnisse (Art. 21 Abs. 2 RPG) und für die sich an die Behörden richtenden Planungsgrundsätze zu (Art. 3 RPG).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 3 RPG, Art. 88 OG, Art. 21 Abs. 2 RPG