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Regeste

Markenrecht.
1. Art. 8 Abs. 2 MSchG. Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen bei Erneuerung des Registereintrages (E. 1).
2. Art. 3 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Von der Wortmarke "RED & WHITE", die für Tabakwaren bestimmt ist, lässt sich nicht sagen, dass sie auf die Beschaffenheit der Ware hinweise (E. 2).
3. Hinweise auf die äussere Aufmachung der Ware können eine Wortmarke schutzunfähig machen. Dies gilt insbesondere, wenn sie sich auf die Form oder Art der Verpackung beziehen (E. 3).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 8 Abs. 2 MSchG, Art. 3 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG