Regeste
Kontingentierung der Einfuhr von Filmen; Gesuch um Erhöhung eines Kontingents. Art. 27 ter BV; Art. 9, 11, 12 und 15 Filmgesetz.
Die Erhöhung eines Kontingents kann nur bewilligt werden, wenn das Gesuch unter allen für die Kontingentierung massgebenden Gesichtspunkten begründet erscheint; die Unabhängigkeit des Verleihers gegenüber dem Ausland genügt nicht.
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Referenzen
Artikel: Art. 27 ter BV