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Regeste

Postverkehrsgesetz: Beförderung von Zeitschriften, rechtsgleiche Behandlung.
- Die Beförderung zur Zeitungstaxe ist ausgeschlossen, wenn eine der in Art. 20 Abs. 2 PVG verlangten Voraussetzungen nicht erfüllt ist (Erw. 2).
- Kann, wer gesetzmässig, nämlich zur Drucksachentaxe veranlagt worden ist, verlangen, gleich, d.h. gesetzwidrig behandelt zu werden wie derjenige, dessen Zeitschriften zur Zeitungstaxe befördert werden, obwohl hiefür die Voraussetzungen fehlen? (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 20 Abs. 2 PVG