Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die baulichen Massnahmen im Zivilschutz (BMG) und Art. 3 der Verordnung (BMV).
Der Eigentümer einer mit vorfabrizierten und metallenen Elementen errichteten Werkstatt unterliegt der Schutzraumpflicht gemäss Art. 2 Abs. 1 BMG; die Unterstellung unter das Gesetz hängt einzig vom Zweck des Gebäudes und nicht von der Bauweise ab (E. 2). Berechnung der Zahl der Pflichtschutzplätze gemäss Art. 3 BMV (E. 3).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 2 Abs. 1 BMG, Art. 3 BMV