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Regeste

Art. 100bis StGB; Einweisung in eine Arbeitserziehungsanstalt; Voraussetzungen.
Eine Einweisung ist auch nach schweren Anlasstaten möglich. In dem Masse aber, in dem der junge Erwachsene in Person und Tat dem Erwachsenenstrafrecht zugeordnet werden muss, erhöhen sich die Anforderungen für eine Einweisung. Gefährliche Gewalttäter gehören nicht in diese Anstalt (E. 6b; Konkretisierung der Rechtsprechung).

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Artikel: Art. 100bis StGB