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Regeste

Art. 6 und 49 BVG, Art. 23, 24 Abs. 1 und Art. 25 BVG.
Die Regelung einer im obligatorischen und überobligatorischen Bereich tätigen Vorsorgeeinrichtung (umhüllende Kasse), wonach der Anspruch auf Invaliden-Kinderrente nach Art. 25 BVG dadurch abgegolten ist, dass der reglementarische Anspruch auf Invalidenrente den Mindestbetrag für Invalidenrente und Invaliden-Kinderrente gemäss BVG übersteigt, ist bundesrechtswidrig.

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Referenzen

Artikel: Art. 25 BVG, Art. 6 und 49 BVG