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Art. 16, 22 und 24 RPG; Zonenkonformität der Pensionspferdehaltung in der Landwirtschaftszone.
Die Haltung von vier Pensionspferden auf einem Landwirtschaftsbetrieb in der Landwirtschaftszone ist zonenkonform, wenn das auf dem Betrieb bodenabhängig produzierte Futter für die Ernährung der landwirtschaftlichen Nutztiere und der zusätzlichen Pensionspferde ausreicht (E. 3c).

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Artikel: Art. 16, 22 und 24 RPG