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Regeste

Art. 18 Abs. 1 Satz 2 AHVG: Rentenberechtigung.
Kürzung der Witwenrente einer Frau, welche des Totschlags (Art. 113 StGB) an ihrem Ehemann schuldig gesprochen und unter Berücksichtigung der in einem entschuldbaren Putativnotstand erfolgten Tatbegehung zu einer bedingt aufgeschobenen Gefängnisstrafe von achtzehn Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt worden war.

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Referenzen

Artikel: Art. 18 Abs. 1 Satz 2 AHVG, Art. 113 StGB