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Regeste

Art. 2 lit. a OBG (SR 741.03); Art. 27 Abs. 1 SVG.
Das Ordnungsbussenverfahren ist nicht nur bei konkreter, sondern bereits bei erhöhter abstrakter Gefährdung von Personen ausgeschlossen.

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Artikel: Art. 2 lit. a OBG, Art. 27 Abs. 1 SVG