Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 59 BV; Gerichtsstandsklausel.
Kriterien für die Beurteilung der Frage, ob ein gültiger Verzicht auf den Wohnsitzrichter vorliegt. Es kann dabei nicht schlechthin zwischen geschäftserfahrenen und rechtskundigen Personen einerseits, nicht gewandten und rechtsunkundigen Personen anderseits unterschieden werden (Präzisierung der Rechtsprechung, E. 3a).
Gültigkeit der hier in Frage stehenden Gerichtsstandsvereinbarung (E. 3b).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 59 BV