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Regeste

Art. 15 UVG; Art. 24 Abs. 3 UVV; Berentung eines Lehrlings und Rentenrevision.
Unter dem Vorbehalt von Art. 24 Abs. 4 UVV bleibt der bei Rentenbeginn gemäss zweitem Teilsatz von Art. 15 Abs. 2 UVG erstmalig festgesetzte versicherte Verdienst grundsätzlich für die gesamte Dauer des Rentenanspruchs auch bei revisionsweiser Rentenerhöhung massgebend (E. 3.4.4; Bestätigung der Rechtsprechung). Daran ändert BGE 141 V 9 nichts (E. 6.2).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 141 V 9

Artikel: Art. 15 UVG, Art. 24 Abs. 3 UVV, Art. 24 Abs. 4 UVV, Art. 15 Abs. 2 UVG