Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 29septies Abs. 1 und 3 AHVG, Art. 52g AHVV: Anrechnung einer Betreuungsgutschrift, Erfordernis des gemeinsamen Haushaltes.
Bei einer Entfernung von 800 Metern zwischen dem Haus der betreuenden und der Wohnung der pflegebedürftigen Person kann nicht mehr von einem benachbarten Grundstück im Sinne von Art. 52g lit. c AHVV bzw. von einem gemeinsamen Haushalt im Sinne von Art. 29septies Abs. 1 Satz 1 AHVG gesprochen werden.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 29septies Abs. 1 und 3 AHVG, Art. 52g AHVV, Art. 52g lit. c AHVV, Art. 29septies Abs. 1 Satz 1 AHVG