Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 4 Abs. 1 IVG; Art. 6, Art. 7 Abs. 2 und Art. 8 ATSG; posttraumatische Belastungsstörung (PTBS).
Die Rechtsprechung von BGE 141 V 281 ist auf eine PTBS anwendbar (E. 5.2).
Entgegen dem Antrag des BSV braucht im vorliegenden Zusammenhang nicht entschieden zu werden, ob die Praxis nach BGE 141 V 281 auf alle (psychischen) Leiden auszudehnen ist (E. 5.3).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 141 V 281

Artikel: Art. 4 Abs. 1 IVG, Art. 6, Art. 7 Abs. 2 und Art. 8 ATSG