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Regeste

Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; internationale Zuständigkeit des ersuchenden Staates (Art. 1 Abs. 1 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen).
Inwieweit und nach welchen Massstäben muss oder darf der ersuchte Staat die internationale Zuständigkeit des ersuchenden Staates zur Verfolgung der im Ersuchen geschilderten Straftat überprüfen (E. 6)?