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Regeste

Art. 39 Abs. 3 AHVG; Art. 55quater Abs. 1 Satz 2 AHVV; Rentenaufschub.
Die in Art. 55quater Abs. 1 Satz 2 AHVV statuierte Frist zur Erklärung des Rentenaufschubs ist gesetzes- und verfassungskonform (E. 3.2.3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 55quater Abs. 1 Satz 2 AHVV, Art. 39 Abs. 3 AHVG

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