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Regeste

Art. 264 BStP, Art. 351 StGB.
Vorläufige Abweisung des Gesuchs um Gerichtsstandsfestsetzung, wenn es an den für den Entscheid darüber notwendigen Grundlagen gebricht. Pflicht eines jeden beteiligten Kantons, die sein Gebiet betreffenden Tatsachen soweit zu erforschen, als es für den Entscheid der Anklagekammer des Bundesgerichts nötig ist.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 264 BStP, Art. 351 StGB

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