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Regeste

Internationales Privatrecht. Subrogation und Rückgriffsrecht (Kumulationsstatut).
1. Unabhängig von der Anwendbarkeit des Art. 144 IPRG ist auf die Subrogation und die Ausübung des Rückgriffsrechts nicht nur das Recht anzuwenden, welches den Versicherungsvertrag regelt, sondern kumulativ auch dasjenige, nach welchem sich das Schuldverhältnis bestimmt, welches der Versicherungsleistung zugrunde liegt (E. 2).
2. Art. 72 VVG: Voraussetzungen für dessen Anwendung (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 144 IPRG, Art. 72 VVG