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Regeste

Art. 4 BV. Gemeinderecht; Wahlen in Gemeindekommissionen; Minderheitenschutz.
1. Zulässiger Rechtsbehelf für die Anfechtung kantonal letztinstanzlicher Entscheide über indirekte Kommissionswahlen ist die staatsrechtliche Beschwerde gemäss Art. 84 Abs. 1 lit. a OG (Erw. 1);
2. Voraussetzungen für die Beschwerdelegitimation einer politischen Partei (Erw. 2);
3. Gemeindebeschwerde wegen angeblicher Missachtung des im kantonalen und kommunalen Recht vorgesehenen Minderheitenschutzes bei Kommissionswahlen. Umfang der regierungsrätlichen Kognition im Weiterziehungsverfahren (Erw. 3);
4. Dürfen Listenverbindungen, die für die Wahlen ins Gemeindeparlament vereinbart worden sind, auch bei den Kommissionswahlen berücksichtigt werden? Beurteilung eines Falles aus der Gemeinde Zollikofen (Erw. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV, Art. 84 Abs. 1 lit. a OG