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Regeste

Art. 8 Abs. 3 ATSG; Art. 28 Abs. 2bis und 2ter IVG; Art. 27bis IVV; gemischte Methode der Invaliditätsbemessung; anrechenbarer invaliditätsbedingter Ausfall im Haushaltbereich; Mithilfe der Familienangehörigen (Schadenminderungspflicht).
Bestätigung der Rechtsprechung zur gemischten Methode der Invaliditätsbemessung: Es ist nicht entscheidend, welches Ausmass der Erwerbstätigkeit der versicherten Person im Gesundheitsfall zugemutet werden könnte, sondern in welchem Pensum sie hypothetisch, d.h. ohne Gesundheitsschaden, aber bei sonst gleichen Verhältnissen, tatsächlich erwerbstätig wäre (E. 3.3). Kann die versicherte Person wegen ihrer Behinderung gewisse Haushaltarbeiten nur noch mühsam und mit viel höherem Zeitaufwand erledigen, muss sie in erster Linie ihre Arbeit einteilen und in üblichem Umfang die Mithilfe von Familienangehörigen beanspruchen (E. 4.2).

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Referenzen

Artikel: Art. 8 Abs. 3 ATSG, Art. 28 Abs. 2bis und 2ter IVG, Art. 27bis IVV