Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 351 StGB.
Bezeichnung des Gerichtsstandes, wenn ein behauptetes Vergehen auf Antrag verfolgt wird, ein solcher jedoch nur im ersuchenden, nicht aber im ersuchten Kanton gestellt wurde.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 351 StGB