Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 12 Abs. 2 OHG; Bemessung und Verzinsung eines opferhilferechtlichen Genugtuungsanspruchs.
Kriterien der Genugtuungsbemessung im Opferhilferecht; sinngemässe Anwendung zivilrechtlicher Grundsätze; Heranziehung der Integritätsentschädigung nach UVG als Anhaltspunkt zur Bewertung der objektiven Schwere der immateriellen Beeinträchtigung; keine Berücksichtigung täterbezogener Bemessungskriterien (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2).
Im Opferhilferecht hat die Verzinsung eines Genugtuungsanspruchs die Bedeutung eines Bemessungsfaktors (E. 3).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 12 Abs. 2 OHG