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Regeste a

Art. 6 ZPO; Widerklage vor Handelsgericht.
Wurde das Handelsgericht gestützt auf Art. 6 Abs. 3 ZPO angerufen, ist eine konnexe Widerklage trotz fehlendem Handelsregistereintrag des Widerbeklagten zulässig (E. 2).

Regeste b

Art. 108 Ziff. 1, 107 Abs. 2 OR; unverzügliche Verzichtserklärung.
Im Grundsatz ist auch in einem Fall von Art. 108 Ziff. 1 OR eine unverzügliche Verzichtserklärung im Sinne von Art. 107 Abs. 2 OR erforderlich. Beruft sich der Schuldner auf deren Fehlen, kann dies im Einzelfall allerdings treuwidrig sein (E. 4.3.1 und 4.3.2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 6 ZPO, Art. 6 Abs. 3 ZPO, Art. 108 Ziff. 1, 107 Abs. 2 OR, Art. 108 Ziff. 1 OR mehr...